Packaging reporting illustration

VerpackG und LUCID Meldungen klar und nachvollziehbar

Standard für VerpackG-Konformität: strukturierte Daten, validierte Meldungen und prüfbare Nachweise.

Zahlen, die Sie jederzeit erklären können.

Weniger FehlerSchnell meldenKlare Nachweise

Was dieser Check abdeckt

  • ob VerpackG-Pflichten für Ihr Unternehmen wahrscheinlich relevant sind
  • ob bei LUCID-Registrierung, Systembeteiligung oder Bevollmächtigung noch etwas fehlt
  • ob Ihre Verpackungsdaten eher einfach, wachsend oder komplex zu steuern sind
  • welcher nächste Schritt für Ihr Unternehmen sinnvoll ist

Dies ist eine erste Orientierung und keine Rechtsberatung.

Verkaufen Sie verpackte Waren an Kunden in Deutschland?
Wo ist Ihr Unternehmen niedergelassen?
Wie gelangen die Waren auf den deutschen Markt?
Verkaufen Sie Produkte unter eigenem Namen oder eigener Marke?
Nutzen Sie Verpackungen, die typischerweise bei privaten Endverbrauchern als Abfall anfallen?

Zum Beispiel Kartons, Beutel, Folie, Füllmaterial, Klebeband, Etiketten und ähnliche Verkaufs- oder Versandverpackungen.

Sind Sie bei LUCID registriert?
Haben Sie einen Vertrag für systembeteiligungspflichtige Verpackungen?

Das wird oft auch Verpackungslizenz oder Vertrag mit einem dualen System genannt.

Haben Sie Material- und Gewichtsdaten für die Verpackungen Ihrer Produkte?
Wie komplex ist Ihr Verpackungs-Setup?
Verkaufen Sie über einen Marktplatz, der EPR-Nachweise verlangt, z. B. Amazon oder Etsy?

Häufige Fragen zum VerpackG Risiko-Check

Muss sich ein Kleinunternehmen bei LUCID registrieren?

Wenn ein Unternehmen systembeteiligungspflichtige Verpackungen in Deutschland in Verkehr bringt, kann die Pflicht auch bei kleinen Mengen relevant sein. Die Menge entscheidet nicht allein.

Brauche ich eine Verpackungslizenz, wenn ich nur wenige Pakete versende?

Auch wenige Pakete können eine Systembeteiligung erfordern, wenn die Verpackung typischerweise beim privaten Endverbraucher als Abfall anfällt.

Muss ein ausländisches Unternehmen einen Bevollmächtigten in Deutschland haben?

Für ausländische Unternehmen kann ein Bevollmächtigter relevant werden, besonders wenn sie direkt an deutsche Endverbraucher verkaufen. Der konkrete Fall sollte sauber geprüft werden.

Reicht die LUCID-Registrierung aus?

Nein, in vielen Fällen gehören Registrierung, Systembeteiligung und Mengenmeldungen zusammen. LUCID allein löst nicht automatisch alle Pflichten.

Wer ist bei Eigenmarken für die Verpackung verantwortlich?

Eigenmarken können die Verantwortlichkeit näher an den Markeninhaber oder Importeur rücken. Entscheidend ist, wer die verpackte Ware in Deutschland in Verkehr bringt.